Begleiteter Umgang stärkt die Kinder bei Trennungen

 

Der "Begleitete Umgang" ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe bei problembehafteten Trennungen und Scheidungen von Eltern. Der "Begleitete Umgang" hat zum Ziel, Kindern, auch in schwierigen Situationen den Kontakt mit beiden Elternteilen zu halten und zu stabilisieren.

 

Trennungen und Scheidungen stellen für Familien meist eine große Veränderung der bisherigen Lebensweise dar. Für Kinder stürzt oftmals ihre Welt zusammen. Abgesehen davon, dass jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen, oder einer engen Bezugsperson hat, fehlt es den Kindern am Verständnis, warum Mama und Papa getrennte Wege gehen. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt und verpflichtet. Nicht immer kann die Regelung des Umgangs reibungslos umgesetzt werden. 

Es können schwerwiegende Gründe für einen Begleiteten Umgang vorliegen. Wenn beispielsweise ein Entführungsverdacht besteht, wenn es zu häuslicher Gewalt gekommen ist, eine psychische Krankheit, oder Suchtverhalten, oder extrem zerrüttete Beziehungen die Trennungsursache sind. 

 

Der Kinderschutzbund hat in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt die Aufgabe übernommen, Kindern beim Kontakt mit dem getrenntlebenden Elternteil zur Seite zu stehen. Für uns steht das Wohl des Kindes mit seinen Bedürfnissen und seiner Befindlichkeit an erster Stelle. Den Konflikt der Eltern betrachten wir unparteiisch. Wir unterstützen die Eltern, die Interessen und Belange ihres Kindes zu verstehen. Lösungen erarbeiten wir zukunftsorientiert gemeinsam mit allen Beteiligten. 

 

In den meisten Fällen, in denen ein Begleiteter Umgang sinnvoll erscheint, verweist das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht per Gerichtsbeschluss die betroffenen Familien an den Kinderschutzbund. Nach §18 Abs. 3 SGB VIII Umgangsrecht der Kinder ist der Begleitete Umgang eine Pflichtleistung der Jugendhilfe. Der Begleitete Umgang ist ein Hilfeangebot der Jugendhilfe und für Eltern kostenfrei. 

 
Kinder lernen im "Begleiteten Umgang":

Dass der Kontakt zu beiden Elternteilen wichtig ist. Dass sie beide Eltern lieben dürfen, ohne in einen Loyalitätskonflikt zu geraten. Dass sie auch „Nein!“ sagen dürfen, wenn sie den Umgang nicht wollen. Dass sie ihre eigenen Bedürfnisse erkennen und äußern dürfen. 

 

Eltern lernen im "Begleiteten Umgang":

Dass sie ihren Paarkonflikt aus Liebe zu ihrem Kind zurückstellen müssen. Dass ihr Kind beide Elternteile braucht und sich danach sehnt. Dass es sich lohnen kann, Hilfe anzunehmen. 

 


Wie läuft der "Begleitete Umgang" ab? 

 

Der Kinderschutzbund stellt in der Schwarzwaldstraße 101 einen kindgerechten Raum als neutralen Ort für den Besuchskontakt zur Verfügung. Der Raum ist ein schön möbliertes Kinderzimmer, mit Spielsachen und Kuscheltieren. 

 

Die Termine werden von hauptamtlichen und ehrenamtlichen psychologischen Fachkräften organisiert und koordiniert, die auch engen Kontakt zu den Jugendämtern halten. Die Eltern werden zunächst getrennt zu einem Gespräch eingeladen. Hier werden die Regeln und Vereinbarungen für die Umgangskontakte gemeinsam festgelegt. Das Kind/die Kinder lernen die ehrenamtliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter kennen. Die Eltern werden gebeten, eine entsprechende Umgangsvereinbarung zu unterschreiben. 

 

Der "Begleitete Umgang" findet in der Regel für 1-2 Stunden alle 14 Tage statt. Die Umgangskontakte werden von 1-2 ehrenamtlichen, qualifizierten Mitarbeitern/innen des Kinderschutzbundes begleitet. Um diese Arbeit kompetent leisten zu können, nehmen diese regelmäßig an Supervisionen und Schulungen teil. 

 

Weitere Bilder von unserem "Kinderzimmer" finden Sie in unserer Bildergalerie.

 

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Einblick in unser Kinderzimmer für den "Begleiteten Umgang". Artikel/Bilder: Katja Habermehl-Fuchs